Folgende Institutionen sind ordentliche Mitglieder:
- Fachverbände des Zimmererhandwerks und des Baugewerbes mit Landesfachgruppen Holzbau
- Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
- Bundesbildungszentrum des Zimmerer- und Ausbaugewerbes gGmbH
Folgende Institution ist außerordentliches Mitglied:
- Fachgemeinschaft Bau Berlin Brandenburg e.V.
Die außerordentliche Mitgliedschaft (Fördermitgliedschaft) steht offen für:
- Natürliche Personen
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Unselbständige Stiftungen und Vereine ohne Rechtspersönlichkeit
- Außerordentliche Mitglieder können mit beratender Stimme an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich unter Darlegung der für den Mitgliedschaftserwerb im Einzelnen erforderlichen Voraussetzungen an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet das Präsidium. Gegen einen ablehnenden Bescheid des Präsidiums kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung angerufen werden, die mit einfacher Mehrheit endgültig über den Aufnahmeantrag entscheidet.